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LIZENZVEREINBARUNG MIT DEM INOBITEC DICOM VIEWER ENDBENUTZER

LIZENZVEREINBARUNG MIT DEM ENDBENUTZER 

Stand von: Mai, 2024

Wichtig! Lesen Sie die in dieser Vereinbarung enthaltenen Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie mit der Nutzung des unten angeführten Programms anfangen (einschließlich Herunterladen, Kopieren, Installieren, Starten).

Jeder Beginn der Programmnutzung bedeutet ordnungsgemäßen Abschluss dieser Vereinbarung, deren Bedingungen Sie völlig und vorbehaltlos akzeptieren. 

Wenn Sie nicht einverstanden sind die Bedingungen dieser Vereinbarung vorbehaltlos zu akzeptieren, haben Sie kein Recht das Programm zu nutzen und müssen es  sowie all seine Komponente von allen Ihren Computern und anderen elektronischen Geräten löschen,

Diese Lizenzvereinbarung mit dem Endbenutzer (im Folgenden - Vereinbarung)  ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die zwischen Inobitec Software FZ-LLC und Ihnen, dem Endbenutzer, abgeschlossen wird und für das folgende Programm gilt:

"Software für Visualisierung, Archivierung und Medizinbilderexport "INOBITEC" - INOBITEC DICOM-Viewer, Version 2.14.0.

      

1. GRUNDLEGENDE BEGRIFFE

1.1 Inobitec Software FZ-LLC, Firma INOBITEC - Gesellschaft mit begrenzter Haftung Inobitec Software FZ-LLC, angemeldet unter der Adresse: Dubai Media City, Building 05, Dubai, UAE, P.O. Box 73030.

1.2. INOBITEC DICOM-Viewer  - Software für Visualisierung, Archivierung und Medizinbilderexport  (medizinischen DICOM-Daten), sowie alle nachfolgenden Updates, wessen Rechteinhaber Firma Inobitec Software FZ-LLC ist. 

1.3. Sie, Benutzer - jede natürliche oder juristische Person, die das Programm gekauft / erhalten / verwendet hat.

1.4. Programm - eine Kopie von dem oben angeführten Programm (sowohl ganz, als auch seine Komponenten), wo es sich um eine in objektiven Form dargestellten Gesamtheit der Daten und Befehle handelt darunter auch Quellcode, sowie  sämtliche Dokumentation zum Gebrauch, welche durch Inobitec Software FZ-LLC ins genannte Programm eingeschlossen wurden.

1.5. Technische Dokumentation, Benutzerhandbuch - elektronische Begleitdokumente, die zusammen mit Programm im Archiv enthalten sind, welchen der Benutzer von der Web-Seite https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/, herunterlädt, sowie Dateien, die dem Benutzer zur gefälligen Kenntnisnahme auf der Web-Seite : https://inobitec.com/eng/manual/dicomviewer/, zugängig sind. Rechteinhaber dazu ist Firma Inobitec Software FZ-LLC.  Der Rechteinhaber behält sich das Recht vor, bei Bedarf die unter den oben genannten Webadressen dargestellte elektronische Version des Benutzerhandbuchs auf der Website des Rechteinhabers zu aktualisieren.

1.6. Nutzung des Programms - alle Handlungen, die mit der Funktion des Programms entsprechend seinem Zweck verbunden sind.

1.7. Aktivierung - Handlung, gerichtet auf die Registrierung des Programms auf konkreten Benutzer, und zwar Eingabe des Lizenzschlüssels durch konkreten Benutzer, durchgeführt auf die in dieser Lizenzvereinbarung vorgesehene Weise. 

1.8. Lizenzschlüssel - eine Reihe von Ziffern (digitaler Code), die ein technisches Mittel zum Schutz des Urheberrechts darstellt und zur Aktivierung des Programms bestimmt ist.

1.9. Demoversion - eine Version des Programms mit einer festgelegten Beschränkung der Nutzungsdauer, die ausschließlich dazu dient, den Benutzer mit der Funktionalität des Programms vertraut zu machen, sie zu bewerten und zu überprüfen.

1.10. Ausgabe (n) - eine konkrete Modifikation (Ausführungsvariante) des Programms, die durch eine bestimmte Anzahl dem Benutzer zugängigen Funktionen gekennzeichnet ist.

1.11. Zusatzmodul (e) - ein separates Modul des Programms, das durch eine Reihe von Funktionen gekennzeichnet ist und dem Benutzer gegen eine zusätzliche Gebühr zur Aufnahme in eine bestimmte Ausgabe des Programms zugängig ist.

1.12. Technischer Support - die von der Firma Inobitec Software FZ-LLC durchgeführten und innerhalb der von INOBITEC festgelegten Grenzen und Mengen Maßnahmen um das Funktionieren des Programms zu gewährleisten, einschließlich Informations- und Beratungsunterstützung der Benutzer zu Fragen der Programmnutzung.

1.13. Vertrag, Offerte -Rechnung (Lizenzvertrag) - Dokument, auf dessen Grund Firma Inobitec Software FZ-LLC oder andere entsprechend berechtigte Person dem Benutzer das Programm für dessen Nutzung aufgrund dieser Vereinbarung bereitstellt.


2. VEREINBARUNGSGEGENSTAND

2.1. Firma INOBITEС Software FZ-LLC gewährt dem Benutzer das Recht zur Nutzung des Programms (einfache nicht ausschließliche Lizenz), vorbehaltlich aller Einschränkungen und Nutzungsbedingungen des Programms entsprechend seiner technischen Dokumentation, Funktionalität und Bedingungen dieser Vereinbarung, unter Beachtung der Anzahl der bezahlten lizenzierten Programmkopien in den entsprechenden Ausgaben bei Nicht-/Vorhandensein  bezahlter zusätzlicher Module, die im Abschnitt 6 dieser Vereinbarung angeführt sind.

2.2. Alle Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten sowohl für das gesamte Programm als auch für seine einzelnen Komponenten.

2.3. Diese Vereinbarung wird vor oder unmittelbar zu Beginn der Programmnutzung geschlossen und gilt für die gesamte legale Nutzungszeit des Programms durch den Benutzer im Rahmen des Urheberrechts vorbehaltlich ordnungsgemäßer Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Benutzer. 

2.4. Firma Inobitec Software FZ-LLC gewährt dem Benutzer das Recht das Programm ohne Einschränkung des Gebiets aufgrund der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Bestimmungen und Weise zu nutzen. 


3. COPYRIGHT UND  HANDELSMARKEN.

3.1. Das Programm ist das Ergebnis der intellektuellen Tätigkeit und das Objekt der Autorenrechte von Inobitec Software FZ-LLC Dubai Media City, Building 05, Dubai, UAE (im Folgenden - Firma INOBITEC oder Rechteinhaber). 

3.2. Arbeitsalgorithmen des Programms und seine Quellcodes (einschließlich seine Teile) bilden Unternehmensgeheimnis der Firma INOBITEC. Ihre jegliche Nutzung oder Nutzung des Programms in Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung werden als Beeinträchtigung der Rechte der Firma INOBITEC betrachtet und gelten als genügender Grund für die Entnahme der nach dieser Vereinbarung gewährten Rechte beim  Benutzer. 

3.3. Firma INOBITEC garantiert, dass sie alle nach dieser Vereinbarung benötigten Rechte besitzt um sie dem Benutzer samt Programmdokumentation zu gewähren.

3.4. Bei der Veröffentlichung von Materialien, die mit einer beliebigen Edition des Inobitec DICOM Viewers oder zusätzlichen Modulen des Inobitec DICOM Viewers erstellt wurden, verpflichtet sich der Benutzer, in dieser Veröffentlichung die folgenden Informationen anzugeben: "Erstellt mit Inobitec DICOM Viewer, Link zur Website: https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/. Diese Anforderung gilt für jede Form von Veröffentlichung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Video-Materialien, Präsentationen, Schulungsmaterialien usw. Der Benutzer verpflichtet sich auch, die angegebenen Informationen in allen abgeleiteten Werken aufrechtzuerhalten, die auf diesen Materialien basieren. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung kann eine Verletzung der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung darstellen und rechtliche Konsequenzen gemäß geltendem Recht nach sich ziehen.

3.5. Verantwortung für die Urheberrechtsverletzung tritt gemäß - geltenden Recht ein.

3.6. Diese Vereinbarung gibt dem Benutzer keine Rechte zur Nutzung der Handels- und Servicemarken der Firma INOBITEC.

3.7. Zwecks Schutzes der Urheberrechte und Einschränkung der Programmnutzung verwendet der Rechteinhaber verschiedene technische Mittel, darunter Lizenzschlüssel. 

  

4. PROGRAMMNUTZUNGSBEDINGUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN.

4.1. Diese Vereinbarung gewährt dar Recht eine Kopie des Programms im Rahmen seiner Funktionsmöglichkeiten der entsprechenden Ausgabe und Zusatzmodule zu installieren, starten und zu benutzen.

4.2. Der Benutzer darf unter keinen Umständen:

4.2.1. das Erscheinungsbild von Informationen und Angaben über Urheberrechte, Handelsmarkenrechten oder Patenten, die im Programm angegeben sind, entfernen oder ändern,

4.2.2. Objektcode des Programms in Quelltex konvertieren, 

4.2.3. irgendwelche Änderungen in Objektcode eintragen, oder Programmkomponente ausgenommen denjenigen, die mit den Programmpaket enthaltenen und in der Dokumentation beschriebenen Mitteln eingetragen werden

4.2.4. gleichen Lizenzschlüssel auf mehr als einem Computer gleichzeitig benutzen

4.2.5. das Programm unter anderen als den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen verbreiten oder übertragen,

4.2.6. das Programm und seine Komponente in allen externen Netzen, einschließlich Internet, sowie auf des Programms Basis gebaute Software in jeglicher Form einschließlich in Form von Quellcode auf irgendwelche Weise verbreiten oder verpachten. Der Benutzer darf darf das Programm auf keine Weise benutzen, wenn es zum Verstoß gegen diese Vereinbarung oder  geltendes Recht führt.  Dabei darf der Benutzer die Kopie des Programms im internen Netz speichern, installieren und verbreiten um den Zugang zum Programm von anderen Computern dieses Netzes zu ermöglichen. Gleichzeitig kann INOBITEC aufgrund des Verlusts einer früheren Version des Programms durch den Benutzer dem Benutzer nicht garantieren, dass frühere Versionen des Programms in der entsprechenden Ausgabe bereitgestellt werden, die eine frühere Version des Programms im Vergleich zu der verfügbaren ist zum Download auf der Webseite: https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/


5. ABTRETUNG (ÜBERTRAGUNG) VON RECHTEN

5.1. Der Benutzer ist berechtigt einmal seine Rechte und Pflichten nach dieser Vereinbarung einem anderen Benutzer  unter der Voraussetzung, dass der entsprechende Sublizenzvertrag mit Firma INOBITEC geschlossen wird, völlig abzutreten (zu übertragen) mit Ausnahme von den in der vorliegenden Vereinbarung festgelegten Fällen.

5.2. Abtretung (Übertragung) von Rechten und Pflichten erfolgt nur unter Bedingung des völligen und vorbehaltlosen Einverständnisses des neuen Benutzer mit allen Bestimmungen und Bedingungen von dieser Vereinbarung und Vertrag.

5.3. Bei Abtretung (Übertragung) von Rechten auf Programmnutzung verpflichtet sich der Benutzer alle auf seinen Computern installierten Programmkopien einschließlich Reservekopien komplett zu löschen.

5.4. Der Benutzer ist verpflichtet der Firma INOBITEC völlige Informationen (alle von INOBITEC angefragten Daten) über neuen Benutzer bereitzustellen um das Programm auf ihn nach dieser Vereinbarung zu registrieren. 


6. AUSGABEN UND ZUSATZMODULE DES PROGRAMMS

6.1. Programmlizenz der Ausgabe Lite 

6.1.1. Programmlizenz der Ausgabe (Ausführung) Lite (im Folgenden - Lite Lizenz ) wird dem Benutzer aufgrund des Vertrages ab dem Tag der Aktivierung des Lizenzschlüssels durch den Benutzer ohne Einschränkung der Lizenzdauer durch den Rechteinhaber gewährt, wenn anderes im Vertrag nicht festgelegt ist. 

6.1.2. Rechteinhaber garantiert dem Benutzer, dass er das Recht (Möglichkeit) bekommt selbständig neue Versionen (Updates) der Lizenz Lite von der Web-Seite: https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/ innerhalb 1 Jahres ab der Aktivierung des Lizenzschlüssels durch den Benutzer zu installieren.

6.1.2.1. Am Ende des angegebenen Zeitraums hat der Benutzer berechtigt, seine Version des Programms weiterhin zu verwenden, ohne das Recht (Möglichkeit), selbständig neue Versionen (Updates) der Lite-Lizenz von der Webseite zu installieren: https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/, oder das Recht (die Möglichkeit) zu verlängern, neue Versionen (Updates) der Lite-Lizenz von der Website https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/ innerhalb des nächsten 1 Jahres (nächste Laufzeit) auf Basis des Vertrages oder in den nächsten Jahren (bis zu drei Jahren) oder einem anderen Zeitraum, wenn der Vertrag etwas anderes vorsieht.

6.1.2.2. Der Benutzer ist einverstanden und bestätigt sein Verständnis, dass die Installation neuer Versionen (Updates) des Programms keine neue Gewährung von Rechten zur Nutzung der Lite-Lizenz oder Verlängerung des Rechts (Möglichkeit) zur Installation neuer Versionen (Updates) der Lite-Lizenz innerhalb des 1 nächsten Jahres (nächste Laufzeit) oder einem anderen Zeitraum, wenn der Vertrag etwas anderes vorsieht. 

6.1.3. Die Lite-Lizenz gibt das Recht, das Programm ohne Begrenzungen der Zusammensetzung und des Inhalts der Funktionalität der Lite-Lizenz gemäß der in der technischen Dokumentation (Benutzerhandbuch) angeführten Funktionalität der Lite-Lizenz zu nutzen.

6.1.4. Der Rechteinhaber garantiert dem Benutzer der Lite-Lizenz keine Erhöhung,  Erweiterung der in der technischen Dokumentation (Benutzerhandbuch) angegebenen Funktionalität der Lite-Lizenz hinsichtlich der Zusammensetzung und / oder des Inhalts in neuen Versionen (Updates) der Lite-Lizenz.

6.1.5. Aktivierung der Lite-Lizenz durch die Eingabe des aufgrund des Vertrages vom Rechteinhaber bereitgestellten Linzenzschlüssels muss auf jeden Fall erfolgen indem dieser Linzenzschlüssel in das entprechende Feld  des Dialogs der Eintragung von Lizenzschlüssel in der Sektion Auskunft der Subsektion Lizenz von Hauptmenü des Programms  eingetragen werden auf die Weise, die von der technischen Dokumentation vorgesehen ist.

6.1.6. Rechte auf alle neuen Versionen (Updates) des Programms werden dem Benutzer im Rahmen und während der Laufzeit der Lite-Lizenz laut den Bedingungen dieser Vereinbarung bereitgestellt, es sei denn, dem Benutzer wird beim Updaten des Programms vorgeschlagen, Änderungen dieser Vereinbarung oder eine neue Vereinbarung zu lesen und zu akzeptieren.

6.1.7. Während der ganzen Lite-Lizenzlaufzeit ist der Benutzer nicht berechtigt (bekommt vom Rechteinhaber keine technische Möglichkeit) auf die Lizenz einer anderen Ausgabe (einer anderen Ausführung) zu übergehen. 

6.1. Programmlizenz der Ausgabe Pro 

6.2.1. Programmlizenz der Ausgabe (Ausführung) Pro (im Folgenden - Pro-Lizenz ) wird dem Benutzer aufgrund des Vertrages ab dem Tag der Aktivierung des Lizenzschlüssels durch den Benutzer ohne Einschränkung der Lizenzdauer durch den Rechteinhaber gewährt, wenn anderes im Vertrag nicht festgelegt ist. 

6.2.2. Rechteinhaber garantiert dem Benutzer, dass er das Recht (Möglichkeit) bekommt selbständig neue Versionen (Updates) der Pro-Lizenz von der Web-Seite: https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/ innerhalb 1 Jahres ab der Aktivierung des Lizenzschlüssels durch den Benutzer zu installieren.

6.2.2.1. Am Ende des angegebenen Zeitraums hat der Benutzer berechtigt, seine Version des Programms weiterhin zu verwenden, ohne das Recht (Möglichkeit), selbständig neue Versionen (Updates) der Lite-Lizenz von der Webseite: https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/ zu installieren,  oder das Recht (die Möglichkeit) zu verlängern, neue Versionen (Updates) der Pro-Lizenz von der Website: https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/ innerhalb des 1 nächsten Jahres (nächste Laufzeit) auf Basis des Vertrages oder in des nächsten Jahren (bis zu drei Jahren) oder einem anderen Zeitraum, wenn der Vertrag etwas anderes vorsieht.

6.2.2.2. Der Benutzer ist einverstanden und bestätigt sein Verständnis, dass die Installation neuer Versionen (Updates) des Programms keine neue Gewährung von Rechten zur Nutzung der Pro-Lizenz oder Verlängerung des Rechts (Möglichkeit) zur Installation neuer Versionen (Updates) der Pro-Lizenz innerhalb des 1 nächsten Jahres (nächste Laufzeit) bedeutet oder einem anderen Zeitraum, wenn der Vertrag etwas anderes vorsieht. 

6.2.3. Die Pro-Lizenz gibt das Recht, das Programm ohne Begrenzungen der Zusammensetzung und des Inhalts der Funktionalität der Pro-Lizenz gemäß der in der technischen Dokumentation (Benutzerhandbuch) angeführten Funktionalität der Pro-Lizenz zu nutzen.

6.2.4. Der Rechteinhaber garantiert dem Benutzer der Pro-Lizenz eine Erhöhung und / oder Erweiterung der in der technischen Dokumentation (Benutzerhandbuch)  angegebenen Funktionalität der Pro-Lizenz hinsichtlich der Zusammensetzung und / oder des Inhalts in neuen Versionen (Updates) der Pro-Lizenz.

6.2.5. Aktivierung der Pro-Lizenz durch die Eingabe des aufgrund des Vertrages vom Rechteinhaber bereitgestellten Linzenzschlüssels muss auf jeden Fall erfolgen indem dieser Linzenzschlüssel in das entprechende Feld  des Dialogs der Eintragung von Lizenzschlüssel in der Sektion Auskunft der Subsektion Lizenz von Hauptmenü des Programms  eingetragen werden auf die Weise, die von der technischen Dokumentation (Benutzerhandbuch)  vorgesehen ist.

6.2.6. Rechte auf alle neuen Versionen (Updates) des Programms werden dem Benutzer im Rahmen und während der Laufzeit der Pro-Lizenz laut den Bedingungen dieser Vereinbarung bereitgestellt, es sei denn, dem Benutzer wird beim Updaten des Programms vorgeschlagen, Änderungen dieser Vereinbarung oder eine neue Vereinbarung zu lesen und zu akzeptieren.

6.2.7. Während der ganzen Pro-Lizenzlaufzeit ist der Benutzer nicht berechtigt (bekommt vom Rechteinhaber keine technische Möglichkeit) auf die Lizenz einer anderen Ausgabe (einer anderen Ausführung) zu übergehen. 

6.3. Zusatzmodule der Pro Ausgabe:

6.3.1. Im Rahmen der Pro-Lizenz bekommt der Benutzer das Recht (Möglichkeit) Zusatzmodule (im Folgenden - Lizenzen für Zusatzmodule) ab dem Tag der Aktivierung des Lizenzschlüssels ohne Einschränkung der Pro-Lizenzlaufzeit für Zusatzmodule durch Rechteinhaber zu benutzen, wenn anderes im Vertrag nicht festgelegt ist.

6.3.2. Rechteinhaber garantiert dem Benutzer, dass er das Recht (Möglichkeit) bekommt selbständig neue Versionen (Updates) der Pro-Lizenz mit aktivierten Lizenzen für Zusatzmodule von der Web-Seite: https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/  innerhalb 1 Jahres ab der Aktivierung des Lizenzschlüssels durch den Benutzer zu installieren.

6.3.2.1. Am Ende des angegebenen Zeitraums hat der Benutzer berechtigt, seine Version des Programms weiterhin zu verwenden, ohne das Recht (Möglichkeit), selbständig neue Versionen (Updates) der Pro-Lizenz mit aktivierten Lizenzen für Zusatzmodule von der Webseite: https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/ zu installieren,  oder das Recht (die Möglichkeit) zu verlängern, neue Versionen (Updates) der Pro-Lizenz mit aktivierten Lizenzen für Zusatzmodule von der Website: https://inobitec.com/deu/downloads/dicomviewer/innerhalb des 1 nächsten Jahres (nächste Laufzeit) auf Basis des Vertrages oder in den nächsten Jahren (bis zu drei Jahren) oder einem anderen Zeitraum, wenn der Vertrag etwas anderes vorsieht.

6.3.2.3. Der Benutzer ist einverstanden und bestätigt sein Verständnis, dass die Installation neuer Versionen (Updates) des Programms keine neue Gewährung von Rechten zur Nutzung der Pro-Lizenz mit aktivierten Lizenzen für Zusatzmodule oder Verlängerung des Rechts (Möglichkeit) zur Installation neuer Versionen (Updates) der Pro-Lizenz mit aktivierten Lizenzen für Zusatzmodule innerhalb des 1 nächsten Jahres (nächste Laufzeit) bedeutet oder einem anderen Zeitraum, wenn der Vertrag etwas anderes vorsieht. 

6.3.3. Die Lizenzen für Zusatzmodule geben das Recht, das Programm ohne Begrenzungen der Zusammensetzung und des Inhalts der Funktionalität der Pro-Lizenz gemäß der in der technischen Dokumentation (Benutzerhandbuch) angeführten Funktionalität der Pro-Lizenz zu nutzen.

6.3.4. Der Rechteinhaber garantiert dem Benutzer der Lizenzen für Zusatzmodule keine Erhöhung und / oder  Erweiterung der in der technischen Dokumentation (Benutzerhandbuch) angegebenen Funktionalität der Lizenzen für Zusatzmodule hinsichtlich der Zusammensetzung und / oder des Inhalts in neuen Versionen (Updates) des Programms für Pro-Lizenz mit aktivierten Lizenzen für Zusatzmodule.

6.3.5. Aktivierung der Lizenzen für Zusatzmodule durch die Eingabe des aufgrund des Vertrages vom Rechteinhaber bereitgestellten Linzenzschlüssels muss auf jeden Fall erfolgen indem dieser Linzenzschlüssel in das entprechende Feld  des Dialogs der Eintragung von Lizenzschlüssel in der Sektion Auskunft der Subsektion Lizenz von Hauptmenü des Programms  eingetragen werden auf die Weise, die von der technischen Dokumentation (Benutzerhandbuch)  vorgesehen ist.

6.3.6. Rechte auf alle neuen Versionen (Updates) der Lizenzen für Zusatzmodule werden dem Benutzer im Rahmen und während der Laufzeit der Pro-Lizenz mit aktivierten Lizenzen für Zusatzmodule laut den Bedingungen dieser Vereinbarung bereitgestellt, es sei denn, dem Benutzer wird beim Updaten des Programms vorgeschlagen, Änderungen dieser Vereinbarung oder eine neue Vereinbarung zu lesen und zu akzeptieren.

6.2.7. Während der ganzen Pro-Lizenzlaufzeit mit aktivierten Lizenzen für Zusatzmodule ist der Benutzer nicht berechtigt (bekommt vom Rechteinhaber keine technische Möglichkeit) auf die Lizenz einer anderen Ausgabe (einer anderen Ausführung) zu übergehen, sowie die aktivierten Lizenzen für Zusatzmodule getrennt von (außerhalb) Pro-Lizenz zu benutzen.

6.4. Lizenz für Demo-Version

6.4.1. Der Benutzer ist berechtigt, die Demo-Version des Programms innerhalb eines darin festgelegten eingeschränkten Zeitraums zu nutzen, was einem Zeitraum von 2 Wochen ab dem Datum der Erstinstallation des Programms entspricht, ohne dem Rechteinhaber eine Vergütung zu zahlen (kostenlos).

6.4.2. Die Installation der Demo-Version bedeutet, dass der Benutzer alle Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptiert. Nach dem Ablauf der festgelegten Nutzungsdauer von Demo-Version muss der Benutzer die Nutzung aufhören oder den Vertrag schließen (Offerte -Rechnung (Lizenzvertrag)) oder auf eine andere Weise legale Nutzung des Programms fortsetzen. 

6.4.3. Firma INOBITEC haftet nicht für das Erhaltenbleiben der Daten, die vom Benutzer in die Demo-Version eingetragen werden, falls der Benutzer nach dem Ablauf der festgelegten Nutzungsdauer von Demo-Version nicht beginnt, das Programm legal zu nutzen. 


7. TECHNISCHER SUPPORT

7.1. Firma INOBITEC erfüllt den technischen Support des Benutzers einschließlich die Fragen der Funktonalität, Besonderheiten der Installation und Nutzung mit Defaultkonfigurationen der unterstützten (populären) Betriebs- und anderen Systeme unter Bedingungen und auf die Weise, die in der technischen Dokumentation zum Programm (Benutzerhandbuch) angeführt sind. 

7.2. Der Benutzer ist berechtigt sich an technischen Support der Firma INOBITEC zu wenden ohne zusätzlich Vergütung zu zahlen, es sei denn, eine separate Vereinbarung über die Bereitstellung vom technischen Support zwischen dem Rechteinhaber und dem Benutzer sieht ein spezielles (privates) Verfahren für die Bereitstellung technischer Unterstützung dem Benutzer für eine zusätzliche Vergütung dem Rechteinhaber vor, die durch eine separate Vereinbarung geregelt wird.

7.3. Um technischen Support zu erfüllen ist Firma INOBITEC berechtigt bei Benutzer folgende Informationen anzufragen: Nummer der benutzten Programmversion; Ausgabe der benutzten Programmversion; Nummer von dem ausgegebenen oder eingetragenen Lizenzschlüssel; Nummer von Programmcode; Leistungsdaten der benutzten Computer und Geräte. In einzelnen Fällen zwecks technischen Supports und nur in vorheriger Abstimmung (Genehmigung) mit Benutzer können sich die Vertreter des Rechteinhabers an den/die Computer des Benutzers anschließen um Diagnostik durchzuführen und/oder Probleme lösen oder beim Einstellen auf der Grundlage eines vorgeformten schriftlichen Antrags oder einer Anfrage, die von Vertretern des Benutzers an den technischen Support der Firma INOBITEC gesendet wurde, zu helfen 

7.4. Anfragen an technischen Support der Firma INOBITEC bitte an die Adresse support@inobitec.com richten. 


8. HAFTUNG DER PARTEIEN

8.1. Für Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist die Haftung im anwendbaren Recht vorgesehen.

8.2. Firma INOBITEC haftet dem Benutzer gegenüber nicht für jegliche Schäden, Einkommens-, Gewinn-, Informations- oder Einsparungsverluste, die mit der Nutzung oder Unmöglichkeit der Programmnutzung verbunden sind, auch nicht im Falle einer vorherigen Benachrichtigung des Benutzers über die Möglichkeit eines solchen Schadens oder nach einem Anspruch einer dritten Partei.

8.3. Der Benutzer haftet nach dem geltenden Recht für die Handlungen, die auf Beseitigung technischer Schutzmittel gerichtet sind sowie für Verbreitung von Methoden zur Beseitigung solcher Schutzmittel, einschließlich folgende:

8.3.1. Veröffentlichung des vom Rechteinhaber ausgegebenen Lizenzschlüssels für Programm für den freien Zugang für eine unbegrenzte Anzahl von Personen, einschließlich im Internet;

8.3.2. jegliche Änderungen im Quellecode oder im ausgeführten Code des Programms, um das Urheberrecht des Rechteinhabers zu verletzen und / oder Einschränkungen der Programmnutzung aufzuheben;

8.3.3. Verbreitung von Informationen über die Methoden zur Umsetzung der in Abschnitt 8.3.2 genannten Änderungen, einschließlich im Internet.

8.4. Wenn der Benutzer einen unautorisierten Zugriff auf den Lizenzschlüssel vermutet, verpflichtet er sich dies unverzüglich an die Adresse support@inobitec.com zu melden, um einen solchen Lizenzschlüssel anschließend zu deaktivieren und zu entfernen. Bis auf angegebene Nachricht (Benachrichtigung) des Benutzers werden alle Handlungen mit dem Lizenzschlüssel (einschließlich Aktivierung) mit Zustimmung des Benutzers,  in seinem Namen und in seinem Interesse begangen anerkannt.


9. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE

9.1. Das Programm wird "so wie es ist" bereitgestellt, Firma INOBITEC garantiert nicht, dass all seine Funktionen den Erwartungen des Benutzers entsprechen oder für sein konkretes Ziel angewandt werden kann.

9.2. Es kann keinerlei Verantwortung auf die Firma INOBITEC sowie auf die Vertreter des Rechteinhabers für die Änderung des Programms gelegt werden, auch wenn aufgrund einer solchen Änderung das Programm und seine Funktionalität nicht mehr den Erwartungen des Benutzers entsprechen und / oder eine solche Änderung zur Kündigung der Nutzung des Programms durch den Benutzer führt. 

9.3. Firma INOBITEC initiiert und kontrolliert nicht die Platzierung jeglicher Informationen durch den Benutzer während der Nutzung des Programms, beeinflusst ihre Inhalt und Integrität nicht, sowie weiß nicht und kann nicht wissen, ob das Programm bei der Platzierung und Zusammenarbeit mit dem Benutzer die vom Gesetzt geschützte Rechte und Interessen der Dritten, internationale Verträge und geltendes Recht verletzt.

9.4. Wenn der Benutzer bei der Programmnutzung Fehler findet, ergreift INOBITEC alle verfügbaren Maßnahmen, um sie so schnell wie möglich zu korrigieren. Die Parteien sind sich einig, dass die genaue Definition des Zeitraums für die Beseitigung des Fehlers nicht festgelegt werden kann, da das Programm eng mit anderen Computerprogrammen von Fremdentwicklern, dem Betriebssystem und den Hardwareressourcen des Computers des Benutzers zusammenarbeitet und die Funktionsfähigkeit und Zeit der Fehlerbeseitigung nicht vollständig nur von Vertretern der Firma INOBITEC abhängen.

9.5. Firma INOBITEC garantiert keinen störungsfreien Betrieb des Programms sowie den der neuen Versionen (Updates), auch in Fällen, wenn der Benutzer die Hardwareressourcen und / oder das Betriebssystem des Computers ändert oder die Programmeinstellungen ändert, die die Interaktion mit anderen Programmen oder  Ressourcen und Geräten für Computer von Drittentwicklern gewährleistet.

9.6. Firma INOBITEC haftet nicht für das Erhaltenbleiben der Daten, die vom Benutzer ins Programm eingetragen werden.


10. ZUSTIMMUNG ZUR NUTZUNG VON INFORMATIONEN

10.1. Der Benutzer stimmt dieser Mitteilung zu, dass Inobitec Software FZ-LLC diagnostische, technische, begleitende und andere Informationen über die Programmnutzung sammeln, speichern, verarbeiten und verwenden kann, einschließlich, unter anderem,  eindeutige System- oder Hardware-IDs, Informationen über Computer und Hardware, Systemsoftware und Apps, zusätzliche Geräte, über die Nutzung der Programmfunktionalität, Betriebsproblemen des Programms. Solche Informationen werden regelmäßig gesammelt, um Funktionsmöglichkeiten des Programms zu verbessern, Interaktion des Benutzers mit dem Programm zu erleichtern, technischen Support zu verbessern, einschließlich den, der im Rahmen eines separaten Vertrages geleistet wird (wenn vorhanden). 

10.2. In Verbindung mit den oben angeführten Bestimmungen in Abschnitt 10.1 verpflichtet sich Inobitec Software FZ-LLC gegenüber dem Benutzer, die erhaltenen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.


11. HANDLUNG, ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG

11.1. Für alle Fragen, die in dieser Vereinbarung nicht geregelt sind, richten sich die Parteien nach den Normen vom geltenden Recht.

11.2. INOBITEC hat das Recht, im Falle einer Verletzung durch den Benutzer die Bestimmungen dieser Vereinbarung über die Nutzung des Programms, einschließlich, aber nicht eingeschränkt auf die Bestimmungen von Abschnitt 4 dieser Vereinbarung, diese einseitig nach Benachrichtigung des Benutzers zu kündigen, ohne dem Benutzer irgendwelche Kosten zu erstatten die nach Bedingungen dieser Vereinbarung oder des Vertrages angefallen sind.

11.3. Bei der Kündigung dieser Vereinbarung durch eine Partei und aus irgendeinem Grund muss der Benutzer die Nutzung des Programms vollständig einstellen und alle auf den Computern des Benutzers installierten Kopien des Programms, einschließlich Sicherheitskopien der Dateien und anderer Programmkomponenten.  

11.4. Im Falle wenn ein zuständiges Gericht Bestimmungen dieser Vereinbarung für ungültig erklärt, gilt das restliche Teil der Vereinbarung weiterhin.

11.5. Inobitec Software FZ-LLC behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit einseitig zu aktualisieren und zu ändern.



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